Sorry ..
(wir bleiben zwar noch aktiv - bis ca. 2028...)
Aber: es tut uns wirklich leid.
Aufgrund des spürbaren Fachkräftemangels
sowie der überbordenden Bürokratie (Misstrauenskultur..)
konnten wir bereits ab 2019 einige Services leider nicht mehr anbieten:
(u.a.) Recall etc (einfach bei uns erfragen)...
Wer
mehr wissen will? Etwa ein Beispiel? (Oder kennen Sie schon den
"Bundesküchenminister"?)
Ihre Zahnarztpraxis
P.S. Ihre Krankenkasse hat sicherlich den Service für Sie in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert...
Aber warum...
- dürfen Sie nicht wählen, wie Sie sich krankenversichern wollen: gesetzlich oder privat? Und wieso verweigert Ihnen die GKV (gesetzliche Krankenverunsicherung)
eine Kostenerstattung im INLAND, während sie die Kosten für eine Zahnersatzbehandlung im AUSLAND natürlich auf Antrag übernimmt?
- soll eine "Bürgerversicherung" (schönes Wort - anstatt ursprünglich "Kopfpauschale"!) angeblich alle Probleme lösen?
- schafft es die PKV, gleichzeitig besser und billiger zu sein (eigene Erfahrung - und wir sind mittlerweile im Rentenalter!)?
(Na ja - eigentlich altbekannt:
Kurt Tucholsky und
Eugen Roth
haben sich bereits vor langer(!) Zeit über Krankenkassen und deren Erstattungspraxis Gedanken gemacht...)
Sehr geehrte(r) Patient/in,
da wir ab jetzt nicht mehr als Vertragszahnärzte der gesetzlichen Krankenkassen tätig sind
(wir werden die Kassenbürokratie nicht länger bedienen - obwohl wir durchaus bedauern, persönlich wertgeschätzte Kassenpatienten zu verlieren),
möchten wir Sie hier informieren, wie Sie gegebenenfalls Informationen an einen neuen Zahnarzt übermitteln (lassen) können.
Am einfachsten wäre der folgende Weg:
1. Normalerweise bittet der nachbehandelnde Zahnarzt bei uns direkt um die für ihn relevanten Unterlagen (das löst dann für Sie typischerweise
keine Kosten aus). Möglicherweise sind diese Unterlagen auch schon mit Ihrem Einverständnis in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePa) gespeichert.
(2. Natürlich können wir Ihnen auch Kopien der Behandlungsunterlagen aushändigen. Dafür würden wir folgende übliche Kosten berechnen - zahlbar im Voraus:
eine DIN-A-4-Seite: -,50 €, eine Röntgenkopie: nach Aufwand, wird vorher mitgeteilt.
Diesen Weg empfehlen wir Ihnen allerdings nicht, da wir Sie nicht mit möglicherweise unnötigen Ausgaben belasten wollen.)
Selbstverständlich können Sie uns auch als Kassenpatient/in weiterhin aufsuchen - nur nicht mehr mit Chipkarte...
Sondern: Sie werden dann wie ein Privatpatient behandelt und erhalten eine Rechnung - sogar mit dem Anspruch auf Erstattung
"natürlich nur" in Höhe der GKV-Sachleistung abzüglich 5% -
nach § 13 SozialGESETZBuch V
durch Ihre Krankenkasse, falls vorher an diese so mitgeteilt. Das heißt also: lediglich die Mehrkosten (z.B. für die PZR) sind von Ihnen zu tragen Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder im Internet..
Allerdings: nach unserer Erfahrung sind die Auskünfte von Krankenkassen sehr häufig nicht aktuell - hier hilft wirklich nur
ein Blick in den Gesetzestext (s.o.).
(Eventuelle "Ausreden" Ihrer Kasse sind deshalb unbeachtlich und "Satzungen" haben hinter dem Gesetzestext(!) zurückzustehen. Vielleicht hilft
hier eine
Beschwerde?)
... Aber auch im Falle einer - ohnehin rechtswidrigen - Verweigerung der Erstattung durch Ihre GKV wäre es bei guter Pflege nicht viel teurer
für Sie (woran DAS wohl liegt?). Ein typischer Kontrolltermin inklusive professioneller Zahnreinigung kostet Sie nach GOZ zwischen 120 und 150 EURO
- was kostet Ihre Autowerkstatt? Eine gewohnt gründliche Untersuchung als alleinige Leistung kostet Sie - je nach Umfang - zwischen 20 und 30 EURO.
Falls kostenintensivere Behandlungen anfallen sollten, werden wir Ihnen diese VORHER erklären sowie eine Überweisung anbieten.
(Wir wären doch verrückt, wenn WIR Patienten "vergraulen" würden).
Übrigens: bereits 2012 waren einige Leistungen der gesetzlichen Kassen schon besser(!) vergütet als Privatleistungen beim Durchschnittsfaktor 2,3 -
mittlerweile sind es bestimmt einige mehr... (Die im Kasten bereits zitierte IP4 kostete die gesetzlichen Kassen 2018 genau 13,08 - die entsprechende
Privatleistung unverändert(!) durchschnittlich 6,47 € / GOZ
Abschnitt B, p.17ff: Nr.1020, Einfachsatz 2,81 €.)
P.S. Übrigens: Nur FALLS es Sie interessieren sollte - die vollständige Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) finden Sie
hier.
Außerdem ist uns zu Ohren gekommen, dass einige Dummschwätzer behauptet haben, wir würden schon am Ende des Jahres 2021 aufhören.
DANKE, dass Sie es uns überlassen haben, zu entscheiden, wann wir als "Kassen"zahnärzte aufhören durften...
Freundliche Grüße
Ihre Zahnärzte
erstellt: 18.04.2019 / letzte Änderung: 13.06.2023
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