Zahnarztpraxis Dr. Regine Carl und Dr. Wolfgang Carl - St. Ingbert - Saarland

Beihilfe - §

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

falls Ihr Beihilfesachbearbeiter einmal nicht auf aktuellem Stand sein sollte - hier die derzeit gültige Beihilfeverordnung des Saarlandes.

Zum Beispiel wurde (11.2012) in einem Erstattungsschreiben behauptet: "Nicht beihilfefähig: Prophylaktische, zahnärztl. Leistung GOZ Pos. 1000 -1020. Prophylaktische, zahnärztl. Leistung nur bis zur Vollendung des 21. Lebensj. § 9 und § 10 Abs. 2".
Dagegen der aktuelle Text der Beihilfeverordnung: (immer noch!) §10(2) Die beihilfefähigen Aufwendungen umfassen die Kosten für prophylaktische zahnärztliche Leistungen nach Nr. 100 bis 102 und 200 des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Zahnärzte. [Anmerkung unsererseits: die (ab 1.1.2012 gültige) GOZ 2012 kennt nur noch vierstellige Gebührenummern - also entspricht z.B. die Nr. 1000 der GOZ 2012 der Nr. 100 der GOZ 1988.]

2013 wurde (vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart - Az. 3 K 3921/12) um die Kostenerstattung für eine professionelle Zahnreinigung (GOZ Nr. 1040) gestritten - und ein patientenfreundliches Urteil gefällt: die Erstattungsstelle wurde zur Zahlung verurteilt. (Der Streitwert betrug übrigens ... tatsächlich ganze 4,70 € !)

Ansonsten: kürzt die Beihilfe die zahnärztlichen Gebühren einfach auf den 2,3-fachen Satz der GOZ, ohne dass sie entsprechende Fach-Expertise [z.B. Stellungnahme der zuständigen Zahnärztekammer] einholt, ist das "zumindest eine fahrlässige Amtspflichtverletzung". Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) klar (bitte Quelle in Browser kopieren: Urteil vom 13.10.2011, Az.: III ZR 231/10).

Die Bundeszahnärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Beihilfestellen von Bund und Ländern haben im Jahr 2013 die Einrichtung eines Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen vereinbart, um im partnerschaftlichen Miteinander daran zu arbeiten, die Rechtsunsicherheit nach der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu beseitigen. Das neue Gremium hat die Aufgabe übernommen, grundsätzliche Auslegungsfragen der GOZ, Fragen der privatzahnärztlichen Qualitätssicherung sowie Fragen des Inhalts und der Abgrenzung privatzahnärztlicher Leistungen zu diskutieren und möglichst einvernehmlich zu beantworten. Ein wichtiges Ziel ist dabei die Verbesserung der Beziehung zwischen Patient, Zahnarzt und Versicherungsmitarbeiter in der täglichen Praxis. Nach Ablauf des ersten Geschäftsjahres des Beratungsforums können die Mitglieder eine erfolgreiche Arbeit konstatieren. Mit der erklärten Zielsetzung, Probleme im Vorfeld zu lösen und dadurch Auslegungsstreitigkeiten oder vielfache gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, haben sich die Mitglieder des Beratungsforum einvernehmlich auf die folgenden Beschlüsse verständigt, die von den Vorständen und Gremien der Mitglieder bestätigt wurden. Natürlich können Sie sich auch auf Beihilferatgeber.de informieren.

Bei eventuellen Schwierigkeiten mit Ihrer Beihilfe wenden Sie sich ruhig an uns (am besten mit einer Kopie Ihres Erstattungsbescheides), denn wir kennen in der Regel die aktuelle Rechtsprechung und werden uns bemühen, Ihnen im Rahmen unserer Möglichkeiten weiterzuhelfen. In Streitfällen mit Ihrer Beihilfe sollten Sie diese ruhig auffordern, unsere Liquidation durch die Ärztekammer des Saarlandes, Abt. Zahnärzte (Puccinistr. 2, 66119 Saarbrücken) prüfen zu lassen. Die geltenden Beihilferichtlinien sehen dieses Verfahren ausdrücklich vor!

Ihre Zahnarztpraxis

letzte Änderung: 04.11.2020 / Zum Seitenanfang